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Eine gute Wahl

Wahlärzte sind niedergelassene Ärzte ohne Vertrag mit einer gesetzlichen Krankenkasse. Der Wahlarzt stellt seinen Patienten eine Honorarnote für seine Leistung aus. Die Verrechnung erfolgt zunächst zwischen Arzt und Patient. 

 

Die Honorarnote für die Behandlungskosten wird unmittelbar nach der Ordination ausgestellt und Sie können diese bar oder mit Bankomatkarte bezahlen. Sie haben die Möglichkeit die Honorarnote bei Ihrem Versicherungsträger (ÖGK, BVAEB, SVS, etc.) einzureichen und einen Teil der Behandlungskosten rückerstattet zu bekommen (bis zu 80 % des jeweiligen Kassentarifes). Des Weiteren bekommen Sie, in Abhän­gig­keit vom jewei­ligen Tarif, von privaten Zusatz­ver­si­che­rungen die Rech­nung zum Teil oder zur Gänze refun­diert. Die Höhe des Rückerstattungsbetrags hängt von vielen Faktoren ab und ist im Vorhinein nicht abschätzbar.

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